Porträt Hanse Vorsorgemanagement Drucken
Die "Hanse Vorsorgemanagement e.V., Gruppenunterstützungskasse für Handel, Handwerk, gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe" ist eine versichererunabhängige kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse.

Die Hanse Vorsorgemanagement wurde im November 1996 gegründet, um das Angebotsspektrum im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge weiter auszubauen und eine Möglichkeit zu schaffen, Firmenkunden hohe Versorgungszusagen bei minimalem Verwaltungsaufwand zu bieten.

Was 1996 mit rund zehn Trägerunternehmen begann, hat sich bis heute dynamisch weiterentwickelt. Mittlerweile zählen über 2.000 namhafte Trägerunternehmen zum Mitgliederstamm unserer Gruppen-Unterstützungskasse - einige davon börsennotiert und international agierend.

Die Bindung an die DeltaLloyd Lebensversicherung sowohl bei der Verwaltung, als auch bei der Rückdeckung wurde im Jahre 2011 aufgegeben. Seitdem agiert die Unterstützungskasse mit mehreren Rückdeckungsversicherern und einer unabhängigen Verwaltung.

Die Hanse Vorsorgemanagement firmiert als eingetragener Verein und ist als soziale Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit.

Betriebliche Altersversorgung
In Zeiten sinkender gesetzlicher Renten und längeren Lebenszeiten ist die betriebliche Altersvorsorge für keinen Betrieb mehr wegzudenken, um qualifiziertes Personal zu rekrutieren und auch längerfristig zu halten.

Die Versorgungslücke im Alter wird inzwischen täglich und in allen Medien diskutiert und berechnet. Allen ist klar, die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Grundsicherung, zur Wahrung des Lebensstandards reicht die gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Versicherten nicht aus. Mit einer betrieblichen Rente können Unternehmen ihre Mitarbeiter bei der Erreichung eines langfristigen Versorgungsziels unterstützen. Motivierte Mitarbeiter die sich mit dem Unternehmen identifizieren und an das Unternehmen langfristig binden sind das beste Kapital für ihr Unternehmen.

Aber wie gestaltet man eine solche Betriebsrente für beide Seiten attraktiv und günstig?

Durchführungsweg Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist von den fünf anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherungs, Pensionsfonds) der älteste Durchführungsweg. Die Unterstützungskasse ist rechtlich eine eigenständige Versorgungseinrichtung, als kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse werden alle Versorgungsleistungen durch Verträge mit Rückdeckungsversicherern abgesichert. Die Hanse Vorsorgemanagement e.V. wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt, wir sorgen dafür, dass die Körperschaftssteuerbefreiung auch in den kommenden Jahren erhalten bleibt.

Die überbetriebliche Unterstützungskasse steht für eine verwaltungsarme, kostengünstige und sichere Lösung. Dabei steht die Hanse Vorsorgemanagement e.V. allen Unternehmen und deren Mitarbeitern zur Verfügung. Damit können auch kleine und mittlere Betriebe ihren Mitarbeitern Altersvorsorgeleistungen anbieten, die in Großunternehmen bereits jahrelang praktiziert werden./>

Prinzip der Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage über die betriebliche Altersversorgung an den Mitarbeiter. Die Unterstützungskasse erstellt einen individuellen Leistungsplan, nach dem im Versorgungsfall die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen erbracht werden. Der Arbeitgeber erbringt an die Unterstützungskasse die dafür fälligen Zuwendungen.
Die Leistungen werden durch eine kongruente Rückdeckung von dem jeweiligen Rückversicherer erbracht und durch die Unterstützungskasse ausgezahlt.

Es sind einmalige Kapitalzahlungen oder laufende Renten möglich. Es bestehen die Möglichkeiten der arbeitgeberfinanzierten Variante oder des Gehaltsverzichts zur Finanzierung der Zuwendungen an die Unterstützungskasse.

Es sind attraktive Zusatzbausteine für eine ergänzende Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitsversorgung möglich.

Vorteile des Durchführungsweges Unterstützungskasse

  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung in der Höhe bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz des Unternehmens
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen
  • Keine Begrenzung in der Höhe der Versorgungsleistungen, damit ist die Unterstützungskasse zur Schließung größerer Versorgungslücken sehr gut geeignet
  • Aufrechterhaltung der Anwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Sicherung der Leistung auch bei Insolvenz des Unternehmens durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Einfache Abwicklung - geringer Verwaltungsaufwand

Verwaltungs- und Serviceleistungen der Hanse Vorsorgemanagement
Die Hanse Vorsorgemanagement steht für optimale Serviceleistungen bei äußerst geringen Verwaltungskosten. Und wir wählen Rückdeckungsversicherer, die hervorragend in Rendite und Sicherheit nachhaltig am Markt agieren.

Wir bieten Ihnen

  • Erstellung des Leistungsplans
  • Berechnung der Versorgungsleistungen
  • Verwaltung der individuellen Leistungspläne mitsamt den zugehörigen Rückdeckungsversicherungen
  • im Leistungsfall, Prüfung der Leistungsvoraussetzungen
  • Erstellung des Berechnungsbogens zur Meldung an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Auszahlung der Leistungen
  • Berechnung der Lohnsteuer und der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner
  • Beratung in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Versorgung über die Unterstützungskasse

Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung bieten bringt das für Sie noch weitere Vorteile.

Gehaltserhöhungen bleiben meist für beide Seiten unbefriedigend: Der Arbeitnehmer ist enttäuscht über die hohen Abzüge, der Arbeitgeber muss hohe Sozialabgaben tragen. Effektiver ist es, statt einer Gehaltserhöhung diesen Betrag in die Unterstützungskasse zu zahlen. Der Arbeitnehmer spart Steuern und der Arbeitgeber in der Regel Sozialabgaben, da die Zuwendungen sozialversicherungsfrei sind.

Der Arbeitnehmer hat im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Versorgung einen gesetzlichen (unverfallbaren) Anspruch auf Betriebsrente, wenn er zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 25. Lebensjahr vollendet und die Zusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Sie können durch das so genannte Beitragsprimat die Unterstützungskassenzusage so gestalten, dass bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters Ihre Verpflichtungen auf die zu diesem Zeitpunkt finanzierten Versorgungsleistungen beschränkt sind. Selbst wenn ein Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen aus Ihrem Unternehmen ausscheidet, entstehen dann vom Arbeitnehmer keine weiteren Forderungen an Sie.

Scheidet ein Arbeitnehmer mit verfallbaren Anwartschaften aus Ihrem Betrieb aus, können Sie die Mittel aus der Unterstützungskasse für die Versorgung weiterer Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

Gehaltsverzicht, die arbeitnehmerfinanzierte Variante
Auch eine Finanzierung der Beiträge an die Hanse Vorsorgemanagement durch Gehaltsverzicht zahlt sich für Ihren Arbeitnehmer aus.

Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes und der Arbeitgeber wendet diesen Betrag der Hanse Vorsorgemanagement zu. Sie als Arbeitgeber erteilen eine gleichwertige Zusage über eine betriebliche Altersversorgung durch die Hanse Vorsorgemanagement. Auch hier wichtig: Die Zuwendung muss dabei laufend, in gleicher Höhe oder steigend bis zum Eintritt des Versorgungsfalles erfolgen. Es besteht ein sofortiger, unverfallbarer gesetzlicher Anspruch. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse (in Höhe der Versicherungsbeiträge) sind dadurch für alle Mitarbeiter betriebsausgabenabzugsfähig. Die Hanse Vorsorgemanagement erstellt einen Leistungsplan, der sich an der mit dem Arbeitnehmer getroffenen Gehaltsverzichtsvereinbarung orientiert.

Die Zuwendungen aus dem Gehaltsverzicht an die Hanse Vorsorgemanagement stellen für den Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn dar. Das heißt, dass sich die aktuell zu zahlende Steuer verringert. Der Lohnsteuer unterliegen die Zahlungen der Kasse erst bei ihrem Zufluss an den Arbeitnehmer. Da die Steuersätze dann meistens erheblich geringer sind als vor der Pensionierung, ergibt sich häufig eine deutliche Steuerersparnis.

Unabhängig von der Zahlungsweise der Zuwendungen sind die Gehaltsteile, auf die verzichtet wird, auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei, sofern der Gehaltsverzicht tariflich zulässig ist. Dies führt zwar zu einer relativ geringen Minderung der Rentenanwartschaften, der Arbeitnehmer kann diese aber in Kauf nehmen, da er über die Hanse Vorsorgemanagement gerade eine zusätzliche Versorgung aufbaut. Scheidet ein Mitarbeiter aus der Firma aus, kann der Versorgungsanspruch für den Mitarbeiter auf den für ihn gebildeten Teil des Kassenvermögens der Unterstützungskasse begrenzt werden.


Fazit
Die Hanse Vorsorgemanagement e.V. ermöglicht jedem Unternehmen auf einfache Art für jeden Mitarbeiter die zu ihm passende individuelle betriebliche Rente zu gewähren. Die Auswahl starker Rückdeckungsversicherer sichert neben den steuerlichen Vorteilen gute Renditechancen.

Der Arbeitgeber bindet seine wertvollsten Mitarbeiter durch einen weiteren Baustein professioneller Personalführung langfristig an sich. Der Mitarbeiter kann sich auf eine sorgenfreiere Rentenzeit freuen.